Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistand
Große Freiheit 69, 06420 Könnern

Telefon: 0151 - 22373095, 0157 - 33955860
E-Mail: erziehungsbeistand@foerderkreis-bernburg.de

 

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Jugendhilfeleistung, im Rahmen derer Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige beraten und begleitet werden, wenn erzieherische Problemlagen ihren Familienalltag besonders beeinträchtigen.

Die Maßnahme Erziehungsbeistand richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für die folgende Paragraphen in Frage kommen.

KJHG § 27 Hilfe zur Erziehung

KJHG § 30 Erziehungsbeistand – Betreuungshelfer

KJHG §36 Mitwirkung/ Hilfeplan

KJHG § 41 Hilfe für junge Volljährige

Anwendung finden.

Dabei wird die Umgebung des Kindes als soziales System verstanden, in dem alle Beteiligten ihre „innere Landkarte“ in das System einbringen und  dadurch Konflikte und Unstimmigkeiten im gemeinsamen Miteinander auftreten bzw. entstehen können.

Wir suchen gemeinsam nach Lösungen und nutzen vorhandene persönliche Ressourcen innerhalb des Familiensystems, um die Kinder und Jugendlichen unter der Erhaltung ihres Lebensbezuges zur Familie zu unterstützen.

Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in besonderen Lebenslagen sowie deren Eltern, Pflegeeltern, Stiefeltern und Personenberechtigte, die durch bestehende Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung dieser Probleme Beratung und Unterstützung suchen und benötigen. Es schließt u. a. die Strukturierung des Tagesablaufes, die Organisation der häuslichen Belange sowie die Begleitung zu Institutionen, wie zum Beispiel Ärzte, Psychologen, Krankenhäuser, Ämter, Schulen, Ausbildungsstätten und Beratungsstellen ein.

Allgemeine Ziele sind u. a.

  • Wertschätzender und respektvoller Umgang innerhalb der Familie
  • Gemeinsames Erarbeiten einer Tagesstruktur/ Wochenstruktur und Unterstützung/Begleitung hinsichtlich der Umsetzung 
  • Gemeinsames Entwickeln von Problem- und Konfliktlösungsstrategien
  • Mobilisierung vorhandener Ressourcen u. a. in Bezug auf die Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven, den Aufbau sozialer stabiler Kontakte innerhalb und außerhalb der Familie, dem schulischen Leistungsbereich
  • Organisation und Unterstützung u. a. hinsichtlich der Anbindung an Vereine, Arbeitsgemeinschaften freier Träger oder lokalen Angeboten in dem näheren sozialen Umfeld 
  • Beratung und Begleitung der Familie in Bezug auf die wesentliche Erziehungsaufgaben, der Organisation und Struktur des Familienalltages, Inanspruchnahme externer Hilfeangebote, der Zusammenarbeit mit Institutionen (Schule, Ausbildungsstätten, Ärzte, Therapeuten u. a. m.)   

Die konkreten Ziele, Maßnahmen und Methoden ergeben sich aus den Bedürfnissen und Interessen der Familie und des Kindes/Jugendlichen, die mit dem zuständigen Sozialpädagogen des Jugendamtes im Erstgespräch und den folgenden Hilfeplänen abgesprochen und dokumentiert werden. Der Umfang und die Dauer der Hilfe werden vom Jugendamt festgelegt.       

Der erste Kontakt mit der Familie beginnt in Zusammenarbeit mit einer Fachkraft des sozialen Dienstes im Jugendamt. Eine Wichtige Vorrausetzung für eine gute Zusammenarbeit ist die Bereitschaft für die Art, Dauer und Umfang sowie für die Inhalte der Hilfe. Ziele und Vereinbarungen sollten klar formuliert und im zeitlichen Rahmen umsetzbar sein. Weitere Treffen finden in der vertrauten Umgebung der Kinder und Jugendlichen statt. Zu Beginn der Hilfe steht das Kennenlernen im Vordergrund.

Durch gemeinsame Aktivitäten und Ressourcen orientierte Kommunikation soll eine Beziehung aufgebaut und das Selbstwertgefühl gestärkt werden. Wesentliche Grundlagen sind Gespräche in denen die Problemlagen analysiert sowie gemeinsame Handlungsschritte geplant und reflektiert werden. In den regelmäßigen wöchentlichen Treffen werden diese gemeinsam erarbeitet.

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine aufsuchende Form der Familienhilfe und findet nach individueller Vereinbarung in den Räumlichkeiten der Familien statt. Es stehen weiterhin für die Durchführung der Hilfe auch trägereigene Räume in der Stadt Bernburg zur Verfügung, die je nach Bedarf genutzt werden können.

Die fachliche Anleitung erfolgt durch eine erfahrene staatliche anerkannte Erzieherin mit einer Zusatzqualifikation zur systemischen Familienberaterin.